Was ist ein Strafbefehl?

Das Strafbefehlsverfahren bietet sowohl für Gericht und Staatsanwaltschaft als auch für den Beschuldigten Vorteile. Es wird bei einfach gelagerten Verfahren durchgeführt und bestimmt sich nach den §§ 407 ff. StPO. Ein Strafbefehl kann nur bei Vergehen nach § 12 II StGB (also bei Taten mit einer Höchststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe) und nur bei Verfahren vor dem Amtsgericht erlassen werden.

 

Der Inhalt des Strafbefehls entspricht im Wesentlichen der Anklage (vgl. § 409 I S. 1 Nr. 1 – 5 StPO). Die Besonderheit im Strafbefehlsverfahren liegt darin, dass am Ende des Strafbefehls eine konkrete Rechtsfolge als Strafe enthalten ist.

Im Strafbefehl sind nur bestimmte Rechtsfolgen festsetzbar (bestimmt sich nach § 407 II StPO):

  • Geldstrafe
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr mit Bewährung. Eine Freiheitsstrafe aber nur, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat.

 

Ablauf

  1. Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft nach § 409 StPO
  2. Das Gericht prüft den Strafbefehlsantrag in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und auf Angemessenheit der von der Staatsanwaltschaft beantragten Rechtsfolge. Sollte das Gericht den Erlass des Strafbefehls ablehnen, bestimmt es einen Termin zur Hauptverhandlung.
  3. Erlass und Zustellung des Strafbefehls an den Beschuldigten. Dieser hat ein Einspruchsrecht – die Frist für den Einspruch beträgt 2 Wochen
  4. Falls kein Einspruch erhoben wird, erwächst der Strafbefehl in Rechtskraft (§ 410 III StPO). Er ist dann vollstreckbar. Falls ein Einspruch erhoben wird, beräumt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung an.

 

Vorteile

  • Erledigung im schriftlichen Verfahren ohne Hauptverhandlung
  • für den Beschuldigten besteht Gewissheit über die ihn erwartende Strafe. Er ist nicht der Öffentlichkeit ausgesetzt. Zudem ist das Strafbefehlsverfahren für ihn kostengünstiger und auch schneller zu Ende.
  • Staatsanwaltschaft und Gericht erlangen einen schnellen Verfahrensabschluss und müssen keinen Zeitverlust durch eine Hauptverhandlung hinnehmen.
Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (1)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen
Marketing (1)
Marketing Services werden von uns und Dritten genutzt, um das Verhalten einzelner Nutzer aufzuzeichnen, die gesammelten Daten zu analysieren und z.B. personalisierte Werbung anzuzeigen. Diese Services ermöglichen es uns, Nutzer über mehrere Websites hinweg zu verfolgen.
Cookies anzeigen