Während die einen nicht ohne können, wird den anderen bereits beim Gedanken daran übel: Rauchen. Knifflig wird es, wenn die Nikotin-Sucht am Arbeitsplatz zum Streitthema wird. Raucher bestehen auf ihre Zigarette, Nichtraucher fühlen sich gestört. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben in Sachen Rauchen am Arbeitsplatz Rechte und Pflichten. An diese sollten sie sich auch zwingend halten. Denn gemäß dem Arbeitsrecht gibt es dahingehend klare Regelungen.
Rauchen am Arbeitsplatz ist nicht gestattet
Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht wird sofort bestätigen: Rauchen am Arbeitsplatz ist verboten. Kein Arbeitnehmer hat das Recht, im Büro oder an einem anderen direkten Arbeitsplatz zu rauchen. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Arbeitnehmer profitieren von einem Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, wodurch Nichtraucher geschützt werden. Dieser Faden lässt sich noch weiter spinnen. Denn Raucher haben nicht nur kein Recht auf ihre Zigarette am Arbeitsplatz, sondern dürfen auch nicht auf eine so genannte Raucherpause bestehen. Die Pausen auf der Arbeit sind ausschließlich zur Erholung da. Dieser Gesundheitsschutz verträgt sich logischerweise nicht mit dem Wunsch von Arbeitnehmern, eine Pause nur zum Rauchen einer Zigarette zu machen.
Raucherpausen: keine Ansprüche, keine Arbeitszeit
Wenngleich Raucher keinen Anspruch auf eine Zigarettenpause haben, können sie sehr wohl eine Übereinkunft mit ihrem Chef erzielen. Duldet er Raucherpausen, dann steht der Unterbrechung der Arbeit für diesen Zweck nichts im Weg. Beispielsweise in einem Fernstudium Arbeitsrecht erfahren Studenten aber auch, dass das Rauchen einer Zigarette während der Arbeitszeit eine private Angelegenheit ist. Dadurch darf diese Unterbrechung nicht als Arbeitszeit gerechnet werden. Wer als Arbeitnehmer seine Arbeitszeit mit einem entsprechenden System dokumentiert, der sollte dies für die Raucherpausen unbedingt beachten. Und: Bereits vereinbarte und sogar viele Jahre geduldete Zigarettenpausen können Arbeitgeber problemlos „aufkündigen“.
Die Unfallversicherung greift nicht während Raucherpausen
Untersagen Arbeitgeber Zigarettenpausen und kann auch der Betriebsrat das Komplettverbot nicht verhindern, sollten sich Arbeitnehmer dringend daran halten. Tun sie dies nicht, folgen Abmahnungen und im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung. Etwas anderes kommt noch hinzu: Raucherpausen haben nichts mit der Arbeit zu tun und gelten demnach als private Zeit. Dies bedeutet zugleich, dass die Unfallversicherung nicht greift. Wer rund um den Zigarettengenuss stürzt oder einen anderen Unfall erleidet, ist nicht gesetzlich abgesichert.
Fazit: Genauso wenig, wie Teilzeitkräfte keine dauerhaften Überstunden hinnehmen müssen, haben Arbeitnehmer Rauchen am Arbeitsplatz zu akzeptieren: nämlich gar nicht.