Anzeige:
Viele neue Änderungen im Familienrecht für 2017, aber auch Verbesserungen. Familien sollten sich Ende des Jahres mit dem neuen Familienrecht für 2017, vertraut machen. Das Familienrecht umfasst ein großes Spektrum aller Themen, angefangen von Eheschließungen über Eheverträge und Trennungen oder Scheidungen, inklusive Beratung und Begleitung der Familie, Besuchsrecht und Umgangsrecht der Kinder oder andere Streitigkeiten, wo es um Kinder und Vermögen geht. Weitere Bereiche, mit denen sich ein Familienanwalt befasst, sind das Besuchsrecht, Unterhalt oder sonstige Vaterschaftsangelegenheiten, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Vereinbarungen infolge einer Scheidung, Gewaltschutz, Hausrat oder Streitigkeiten um die Wohnung, Versorgungsausgleich, gemeinsame Schulden und Patientenverfügungen, sofern vorhanden.
Neuigkeiten für 2017
Besonders neu ab 2017 ist auch das Sachverständigenrecht. Ebenso gibt es eine aktualisierte Düsseldorfer Tabelle. Auch eine Erhöhung des Kindergeldes ist beschlossen, diese muss allerdings noch formell festgelegt werden, bevor genauere Zahlen bekannt werden.
Spezielle Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle umfasst nach wie vor die Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf, die Kosten der Krankenvorsorge, sowie die Kosten einer angemessenen Ausbildung. 2017 steigen die Sätze für diese Kosten, den Mindestunterhalt. Ab 2017 beträgt der Mindestunterhalt in der 1. Altersstufe 342 Euro, in der zweiten Altersstufe 393 Euro und in der dritten Altersstufe 460 Euro. Neu ist ebenfalls, dass der Mindestunterhalt nicht mehr an die Kinderfreibeträge gekoppelt ist.
Besserungen im neuen Sachverständigenrecht
Die Gesetzesänderungen im Sachverständigenrecht waren lange notwendig. Viele Familienanwälte, darunter auch Rechtsanwältin Nicola, Fleischmann Fachanwältin für Familienrecht in München, forderten bereits seit langer Zeit, zugunsten ihrer Mandanten, die Neutralität und Qualität der Gutachten zu verbessern. So soll jetzt zum Beispiel die Förderung der Qualität der Gutachten im Kindschaftsrecht verbessert werden, sowie sind Parteien vor Ernennung eines Sachverständigen zuvor anzuhören, was einen besseren Anknüpfungspunkt für einen Anwalt bietet. Außerdem soll die Neutralität des Sachverständigens besser und genauer geklärt werden. Auch die Fristen für Sachverständige sollen verbindlicher sein. Die Verfahren sollen so beschleunigt werden.
Familienrecht
Für Laien sind Gesetzestexte oft unverständlich und der Passagendschungel schwer zu durchblicken. Zögern Sie deshalb nicht, bei Fragen und Unverständnis, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Das Geld ist in jedem Fall gut angelegt, denn Fachanwälte stehen mit vertrauensvollem Beistand mit Rat und Tat zur Seite. Familienanwälte sind darauf spezialisiert, Menschen einfühlsam zu begleiten, ob bei Scheidungen oder anderen Familienstreitigkeiten. Familienanwälte suchen behutsam und gefühlvoll nach einer Alternative für eine eventuelle außergerichtliche Einigung. Und bei einer Scheidung stehen Familienanwälte nicht nur den Eltern mit viel Wissen, sondern auch den Kindern als Verfahrensbeistand zur Seite. Für gewöhnlich wird in einem ersten Gespräch die Situation genau erfasst und eine friedliche und geregelte Scheidung vermittelt.
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Familienanwälte sind natürlich nicht nur als Scheidungsanwälte gefragt, denn auch bei der Gestaltung von Partnerschafts- und Eheverträgen wird oft kompetente Beratung benötigt. Nicht nur dann, wenn es um große Erbschaften oder Vermögen geht, auch eine Ehe- oder Partnervertrag verhindert einen eventuellen Scheidungskampf. Weil Ehe- und Partnerverträge aus heutiger Sicht immer vernünftiger erscheinen, auch wenn sie nicht so romantisch sein mögen, entscheiden sich auch immer mehr Leute ohne größeres Vermögen für einen Ehe- oder Partnervertrag. Aber auch immer mehr Väter interessieren sich für einen Ehe- oder Partnervertrag, da darin auch der spätere Unterhalt, sowie das Sorgerecht selbst, geregelt werden kann.
Dieser Artikel wurde von einem Werbepartner zur Verfügung gestellt.