Widerruf einer Überweisung
Eine Überweisung ist nach Eingang des Auftrages bei der Bank grundsätzlich nicht mehr widerruflich, § 675 p BGB. Eine Ausnahme besteht aber für Terminüberweisungen gem. § 675 p Abs. 3 BGB, die bis zum letzten Geschäftstag vor dem vereinbarten Termin widerruflich sind.