Der Käufer kann im Mängelgewährleistungsrecht Schadensersatz verlangen.
Nach § 281 I BGB kann der Käufer großen Schadensersatz verlangen, wenn die Pflichtverletzung (= Mangel) erheblich ist. Beim großen Schadensersatz (oder mit anderen Worten Schadensersatz statt der ganzen Leistung), gibt der Käufer die Sache zurück und erhält seinen gesamten Kaufpreis zurück beziehungsweise kann Schadensersatz für die Nichterfüllung des gesamten Vertrages verlangen.