Welche Güterstände gibt es?

Im Familenrecht sind 3 Güterstände zu unterscheiden.

 

1. Gütertrennung:

  • Bei der Gütertrennung bleiben alle Güter getrennt.
  • Schlagwort: Deins ist deins, meins ist meins, das war so, ist so und wird auch so bleiben

 

2. Gütergemeinschaft

  • Gegenteil von der Gütertrennung
  • Alle Güter verschmelzen zu einem

 

3. Zugewinngemeinschaft

  • Gesetzlicher Regelfall
  • Vor der Eheschließung getrennte Vermögensmassen, durch die Eheschließung ändert sich daran nichts
  • Einschlägig sind die §§ 1363, 1364 BGB
  • Auch während der Ehe besteht eine Gütertrennung, das heißt jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst
  • Bei Beendigung der Ehe findet ein Zugewinnausgleich statt: Es gilt dabei das Halbteilungsprinzip. Es entsteht ein schuldrechtlicher Anspruch in Geld.
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