Wenn der Adressat des Verwaltungsakts oder ein Dritter einen Widerspruch zu spät erheben, weil die Frist abgelaufen ist (Frist: 1 Monat, ausnahmsweise 1 Jahr, falls keine Rechtsbehelfsbelehrung), ist problematisch, ob die Widerspruchsbehörde dennoch entscheiden darf.
Schlagwort: widerspruch
Wie prüfe ich eine reformatio in peius?
Die reformatio in peius ist ein gern abeprüfter Prüfungsklassiker. Er schaltet vor den eigentlichen materiellen Problemen (beispielsweise im Baurecht) noch ein Sonderproblem, das in seinen Feinheiten beherrscht werden muss, um eine passable Lösung anbieten zu können. Sachverhalt B erhält von der Stadt Heidelberg eine Verfügung, dass er 50 % […]