Behörden steht bei unbestimmten Rechtsbegriffen ein Beurteilungsspielraum zu. Fraglich ist, inwiefern diesen das Verwaltungsgericht überprüfen darf.
Behörden steht bei unbestimmten Rechtsbegriffen ein Beurteilungsspielraum zu. Fraglich ist, inwiefern diesen das Verwaltungsgericht überprüfen darf.