Entscheidend ist der Wille: Beim Realakt tritt die Rechtsfolge auch ohne den Willen des Handelnden ein, für eine Willenserklärung ist dieser aber gerade Voraussetzung.
Entscheidend ist der Wille: Beim Realakt tritt die Rechtsfolge auch ohne den Willen des Handelnden ein, für eine Willenserklärung ist dieser aber gerade Voraussetzung.