Das Eigentümer-Besitzer Verhältnis (kurz EBV) schützt den gutgläubigen Eigenbesitzer (ohne Besitzrecht, Vindikationslage). Es entfaltet deshalb Sperrwirkung hinsichtlich anderer Rechtsinstitute. Das EBV regelt den Schadensersatz und den Nutzungsersatz.
Schlagwort: nutzungsersatz
Ist der rechtsgrundlose Besitzerwerb dem unentgeltlichen gleichzustellen (EBV)?
Eine wichtige Problematik im EBV (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) ist, ob der rechtsgrundlose Besitzerwerb dem unentgeltlichen Besitzerwerb gleichzustellen ist? Konkret heißt das, ob eine analoge Anwendung des § 988 BGB möglich ist. § 988 BGB regelt den Nutzungsersatz den der Eigentümer vom unentgeltlichen Besitzer verlangen kann.