Fraglich ist, ob der Arbeitgeber in der Kündigung den Kündigungsgrund nennen muss. Das ist aber nach überzeugender Ansicht zu verneinen. Zum einen ist dieses Erfordernis dem Gesetzeswortlaut des § 623 BGB nicht zu entnehmen. Auch fordert der Gesetzeszweck eine Nennung des Kündigungsgrundes nicht – die Kündigung hat eine Klarstellungs- und […]