Ein Missbrauch der Vertretungsmacht führt dazu, dass das Rechtsgeschäft zwischen dem Vertretenen und dem Geschäftspartner nichtig ist. Doch wann liegt ein solcher Missbrauch der Vertretungsmacht vor?
Ein Missbrauch der Vertretungsmacht führt dazu, dass das Rechtsgeschäft zwischen dem Vertretenen und dem Geschäftspartner nichtig ist. Doch wann liegt ein solcher Missbrauch der Vertretungsmacht vor?