Der Widerruf eines Testaments richtet sich nach den §§ 2253 ff BGB. Dabei herrscht der Grundsatz der jederzeit freien Widerruflichkeit vor. Ein Widerruf ist zudem ohne Angaben möglich. In der Klausur sind Testamente in chronologischer Reihenfolge zu prüfen, wobei der letzte Wille zählt.
Schlagwort: erblasser
Wie prüfe ich ein Testament?
Die Prüfung eines Testaments ist eine wichtige Frage in juristische Prüfungen. Grundsätzlich gilt, dass ein Testament die gesetzliche Erbfolge ausschließt.