Zu einem Standardproblem des Strafrechts zählt die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Es besteht ein umfangreicher Meinungsstand, der in der Klausur wiedergegeben werden muss.
Zu einem Standardproblem des Strafrechts zählt die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Es besteht ein umfangreicher Meinungsstand, der in der Klausur wiedergegeben werden muss.