Entscheidend ist der Wille: Beim Realakt tritt die Rechtsfolge auch ohne den Willen des Handelnden ein, für eine Willenserklärung ist dieser aber gerade Voraussetzung.
Wie grenze ich die Willenserklärung von einem Realakt ab? weiterlesen
Entscheidend ist der Wille: Beim Realakt tritt die Rechtsfolge auch ohne den Willen des Handelnden ein, für eine Willenserklärung ist dieser aber gerade Voraussetzung.
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