Rechtliche Grundlage Mehrere Betreuer nach § 1899 BGB Abs. 1 S. 1: Das Gericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchen Aufgabenkreis betraut wird Grundsatz Einzelbetreuung Es gilt das Prinzip der Einzelbetreuung (BayObLG […]