Eine wichtige Problematik im EBV (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) ist, ob der rechtsgrundlose Besitzerwerb dem unentgeltlichen Besitzerwerb gleichzustellen ist? Konkret heißt das, ob eine analoge Anwendung des § 988 BGB möglich ist. § 988 BGB regelt den Nutzungsersatz den der Eigentümer vom unentgeltlichen Besitzer verlangen kann.