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Eine Erbschaft fällt häufig in eine schwierige persönliche Situation. Nur wenige Menschen sind dann dazu bereit, sich tiefgründig mit den juristischen Fragen zu beschäftigen, die damit unweigerlich in Verbindung stehen. Doch worauf ist beim Erbrecht unbedingt zu achten, um die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im besten Sinne ausnutzen zu können und finanzielle Fallen zu umgehen?
Keine Schulden erben
Bereits zu Beginn sei erwähnt, dass eine Erbschaft nicht immer angetreten werden muss. Gleichzeitig handelt es sich entgegen der weitläufigen Meinung nicht immer um die beste Möglichkeit, das Erbe zu akzeptieren. Ist bereits im Voraus klar, dass die vererbende Person sich in einer schwierigen finanziellen Lage befunden hat, gibt es ebenso die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Ansonsten droht die Gefahr, alle aufgehäuften Verbindlichkeiten zu übernehmen und sich dadurch in eine schwierige finanzielle Lage zu bringen. Da ein Erbe jedoch als angenommen gilt, wenn es nicht im Rahmen einer offiziellen Erklärung ausgeschlagen wird, muss selbst in dieser Situation frühzeitig gehandelt werden. In Deutschland steht eine Frist von sechs Wochen zur Verfügung, um sich von der Last zu lösen und die Gefahr der Schulden damit zu umgehen.
Nicht immer geht aus einem Testament bereits zu Beginn klar hervor, wer Ansprüche auf das Erbe geltend machen kann. Wer nicht über die juristischen Kenntnisse verfügt, um sich von der aktuellen Lage zu überzeugen, kann auf externe Hilfe setzen. Experten in Sachen Erbrecht in Köln raten dazu, sich frühzeitig an andere Personen zu wenden, um etwaige Fragen rund um die Erbschaft zu klären. Besonders häufig treten Unklarheiten auf, wenn ein einfaches Testament-Muster verwendet wurde, um die Nachfolge zu klären. In diesem Fall ist der Kontakt zu einem Juristen zu empfehlen, um die Möglichkeiten der Situation genauer einschätzen zu lassen.
Auf Ansprüche anderer gefasst sein
Immer wieder ist das Erbe in einer Familie auch Gegenstand von vielen Auseinandersetzungen. Schließlich gibt es meist mehrere Personen, welche für die Erbschaft infrage kommen. Gibt es im individuellen Fall einige Miterben, so ist zu empfehlen, mit diesen so schnell wie nur möglich Kontakt aufzunehmen. Dies ist die beste Möglichkeit, um durch eine transparente Kommunikation Unklarheiten schnell aus der Welt zu schaffen und die Bedingungen des Erbes zu klären.
Selbst Angehörige, die im Vorfeld des Todes enterbt wurden, können unter Umständen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, auch auf solche Ansprüche gefasst zu sein und sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Die Tücken, die eine solche Situation mit sich bringen kann, sind am besten im Austausch mit einem Anwalt zu klären, um Problemen aus dem Weg zu gehen.
Die Erbschaftssteuer beachten
Zuletzt ist es auch die Erbschaftssteuer, die einen organisatorischen Aufwand nach sich zieht. Das Finanzamt wird in der Regel keine ersten Schritte unternehmen. Der Erbende ist somit ohne Aufforderung dazu verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Dem Amt liegen in den meisten Fällen bereits kurz nach dem Todesdatum die Informationen zum finanziellen Nachlass des Verstorbenen vor. Selbst wenn die vererbten Beträge nicht unter die Erbschaftssteuer fallen, da sie sich in einem zu geringen finanziellen Rahmen bewegen, muss dennoch die entsprechende Erklärung beim Finanzamt abgegeben werden.
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